Glossar
- Berufsgenossenschaft
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= Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte
–> haben vorrangig Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten
———-> erfüllen diesen Präventionsauftrag vor allem durch Beratung der Unternehmen in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
–> erlassen Unfallverhütungsvorschriften (= Berufsgenossenschaftliche Vorschriften) und überwachen deren Einhaltung und Umsetzung
–> bemühen sich bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit um medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation
–> zahlen:- Verletztengeld während der Phase der Arbeitsunfähigkeit
- einkommensabhängige Rente bei dauerhafter erheblicher Gesundheitsschädigung (d.h. wenn eine weitere medizinische Behandlung keinen Erfolg haben würde)
- Rente, Sterbegeld und ggf. Überführungskosten an die Hinterbliebenen bei Tod eines Versicherten durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Alle Angaben ohne Gewähr.

