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Berufsgenossenschaft

= Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte

–> haben vorrangig Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten

———-> erfüllen diesen Präventionsauftrag vor allem durch Beratung der Unternehmen in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

–> erlassen Unfallverhütungsvorschriften (= Berufsgenossenschaftliche Vorschriften) und überwachen deren Einhaltung und Umsetzung

–> bemühen sich bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit um medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation

–> zahlen:

  • Verletztengeld während der Phase der Arbeitsunfähigkeit
  • einkommensabhängige Rente bei dauerhafter erheblicher Gesundheitsschädigung (d.h. wenn eine weitere medizinische Behandlung keinen Erfolg haben würde)
  • Rente, Sterbegeld und ggf. Überführungskosten an die Hinterbliebenen bei Tod eines Versicherten durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung - Rückruf
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08-20 Uhr

Leistungen nach §6 Nr.4 StBerG

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Berufsgenossenschaft - GlossarGlossar
 
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