Glossar
- Beköstigung am Arbeitsort
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- Aufwendungen des Arbeitnehmers für Beköstigung am Arbeitsort –> steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung, auch wenn Arbeitnehmer berufsbedingt arbeitstäglich überdurchschnittlich oder ungewöhnlich lange von Wohnung abwesend
- eventuelle Ersatzleistungen des Arbeitgebers oder unentgeltlich gewährte Mahlzeiten im Betrieb –> darum steuerpflichtiger Arbeitslohn, selbst wenn Arbeitnehmer verpflichtet, an Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen
- mögliche Ausnahmefälle zum Beispiel Arbeitsessen, Mahlzeiten oder Mahlzeiten aus besonderem Anlass
Alle Angaben ohne Gewähr.

