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Glossar

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Beköstigung am Arbeitsort
  • Aufwendungen des Arbeitnehmers für Beköstigung am Arbeitsort –> steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung, auch wenn Arbeitnehmer berufsbedingt arbeitstäglich überdurchschnittlich oder ungewöhnlich lange von Wohnung abwesend
  • eventuelle Ersatzleistungen des Arbeitgebers oder unentgeltlich gewährte Mahlzeiten im Betrieb –> darum steuerpflichtiger Arbeitslohn, selbst wenn Arbeitnehmer verpflichtet, an Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen
  • mögliche Ausnahmefälle zum Beispiel Arbeitsessen, Mahlzeiten oder Mahlzeiten aus besonderem Anlass

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung - Rückruf
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Montag - Freitag 08-20 Uhr

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Beköstigung am Arbeitsort - Glossar
 
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