Glossar
- Beitragsbemessungsgrenze
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- = Höchstbeitrag in der Sozialversicherung, bis zu dem das Arbeitseinkommen sozialversicherungspflichtig ist
- Grenzen werden jährlich dynamisiert; d.h. der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst
- Bis auf Weiteres unterschiedliche Grenzen für alte und neue Bundesländer
- Ausnahme: Sonderregelung für Berlin-Ost –> für Kranken- und Pflegeversicherung gelten BBG´s der alten Bundesländer, für Renten- und Arbeitslosenversicherung BBG´s der neuen Bundesländer
Alle Angaben ohne Gewähr.

