lohnexperte AG lohnexperte AG zur Startseite von lohnexperte.de
Navigation überspringen
  • GLOSSAR
  • SUCHE
  • IMPRESSUM
Navigation überspringen

Glossar

« zur Liste
Beitragsbemessungsgrenze
  • = Höchstbeitrag in der Sozialversicherung, bis zu dem das Arbeitseinkommen sozialversicherungspflichtig ist
  • Grenzen werden jährlich dynamisiert; d.h. der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst
  • Bis auf Weiteres unterschiedliche Grenzen für alte und neue Bundesländer
  • Ausnahme: Sonderregelung für Berlin-Ost –> für Kranken- und Pflegeversicherung gelten BBG´s der alten Bundesländer, für Renten- und Arbeitslosenversicherung BBG´s der neuen Bundesländer

Alle Angaben ohne Gewähr.

Navigation überspringen
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Mittelstands- und Großunternehmen
  • Öffentlicher Dienst / Verwaltung
  • Steuerberater
  • Software
  • Über lohnexperte.de
  • Gehaltsrechner
  • Kontakt
Navigation überspringen
Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung - Rückruf
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08-20 Uhr

Leistungen nach §6 Nr.4 StBerG

Navigation überspringen
  • Kontaktanfrage
Navigation überspringen
Beitragsbemessungsgrenze - GlossarGlossar
 
© 1999-2012 by lohnexperte AG® nach oben