Glossar
- Beihilfe
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= Unterstützungen des Arbeitgebers zu Gunsten seiner Arbeitnehmer
- grundsätzlich Arbeitslohn, jedoch in vielen Fällen steuerfrei
- Beihilfeanspruch –> wird in einigen Bundesländern von Beamten auf Wahlleistungen von einem monatlichen Kostenbeitrag abhängig gemacht
- gilt auch für behilfeberechtigte Angestellte und Arbeiter, die wegen Überschreitens der Jahresentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind und sich in gesetzlicher Krankenversicherung freiwillig oder bei privater Krankenversicherung versichern
- zu zahlender Betrag wird vom Arbeitgeber einbehalten
Alle Angaben ohne Gewähr.

