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Glossar

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Beihilfe

= Unterstützungen des Arbeitgebers zu Gunsten seiner Arbeitnehmer

  • grundsätzlich Arbeitslohn, jedoch in vielen Fällen steuerfrei
  • Beihilfeanspruch –> wird in einigen Bundesländern von Beamten auf Wahlleistungen von einem monatlichen Kostenbeitrag  abhängig gemacht
    • gilt auch für behilfeberechtigte Angestellte und Arbeiter, die wegen Überschreitens der Jahresentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind und sich in gesetzlicher Krankenversicherung freiwillig oder bei privater Krankenversicherung versichern
    • zu zahlender Betrag wird vom Arbeitgeber einbehalten

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung - Rückruf
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Montag - Freitag 08-20 Uhr

Leistungen nach §6 Nr.4 StBerG

Beihilfe - Glossar
 
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