Glossar
- Beerdigungskosten
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- übernimmt Arbeitgeber anstelle Erben Kosten für Beerdigung eines verstorbenen Arbeitnehmers –> geldwerter Vorteil grundsätzlich bei Erben als Arbeitslohn zu versteuern
- gilt nicht, wenn Erben zur Tragung der Kosten nicht in der Lage gewesen wären und somit Voraussetzungen für Steuerbefreiung als Unterstützungen vorliegen
- wendet Arbeitgeber aus geschäftlichen Repräsentationsgründen höhere Kosten auf, als die Hinterbliebenen für standesgemäße Beerdigung aufgewandt hätten –> nach Grundsätzen der “aufgedrängten Bereicherung” kein Arbeitslohn anzunehmen
Alle Angaben ohne Gewähr.

