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Beerdigungskosten
  • übernimmt Arbeitgeber anstelle Erben Kosten für Beerdigung eines verstorbenen Arbeitnehmers –> geldwerter Vorteil grundsätzlich bei Erben als Arbeitslohn zu versteuern
  • gilt nicht, wenn Erben zur Tragung der Kosten nicht in der Lage gewesen wären und somit Voraussetzungen für Steuerbefreiung als Unterstützungen vorliegen
  • wendet Arbeitgeber aus geschäftlichen Repräsentationsgründen höhere Kosten auf, als die Hinterbliebenen für standesgemäße Beerdigung aufgewandt hätten –> nach Grundsätzen der “aufgedrängten Bereicherung” kein Arbeitslohn anzunehmen



Alle Angaben ohne Gewähr.

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Beerdigungskosten - GlossarGlossar
 
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