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Glossar

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Beamtenanwärter
  • Anwärterbezüge = steuerpflichtiger Arbeitslohn
  • können abhängig vom jeweiligen Ausbildungsablauf ihre Ausbildung im Rahmen von Dienstreisen oder auch als Einsatzwechseltätigkeit ausüben
  • Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit tritt nur ein, wenn Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung –> Versicherungspflicht

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung - Rückruf
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08-20 Uhr

Leistungen nach §6 Nr.4 StBerG

Beamtenanwärter - Glossar
 
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