Glossar
- Beamtenanwärter
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- Anwärterbezüge = steuerpflichtiger Arbeitslohn
- können abhängig vom jeweiligen Ausbildungsablauf ihre Ausbildung im Rahmen von Dienstreisen oder auch als Einsatzwechseltätigkeit ausüben
- Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit tritt nur ein, wenn Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen
- Renten- und Arbeitslosenversicherung –> Versicherungspflicht
Alle Angaben ohne Gewähr.

