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Glossar

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Beamte
  • üben Haupttätigkeit grundsätzlich als Arbeitnehmer aus; Gehalt = steuerpflichtiger Arbeitslohn
  • Lohnsteuer–> Ermittlung nach besonderer Lohnsteuertabelle, da Beamte nur gekürzte Vorsorgepauschale erhalten
  • gesetzliche Krankenversicherung –> nicht versicherungspflichtig, wenn Beamte nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit
    • Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und
    • Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben
    • –> wenn Voraussetzung erfüllt–> Krankenversicherungsfreiheit auch bei möglicher Nebenbeschäftigung (es sei denn, Beamter ist vom Dienst beurlaubt)
  • Pflegeversicherung –> gleiche Regelungen wie bei gesetzlicher Krankenversicherung; allerdings muss private anteilige Pflegeversicherung abgeschlossen werden
  • Rentenversicherung –> Rentenversicherungsfreiheit, da direkte Vorsorgezusage des Dienstherrn für spezielle Altersvorsorge besteht
    • gilt auch für Beamte auf Zeit oder auf Probe, Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie für Soldaten auf Zeit
    • Versicherungsfreiheit gilt nur für Dienstverhältnis und nicht für anderweitige Beschäftigungen bei privaten Arbeitgebern
  • Arbeitslosenversicherung –> Arbeitslosenversicherunsfreiheit mit Beschränkung auf jeweilige Tätigkeit im öffentlichen Dienst

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung - Rückruf
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Montag - Freitag 08-20 Uhr

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Beamte - Glossar
 
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