Glossar
- Beamte
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- üben Haupttätigkeit grundsätzlich als Arbeitnehmer aus; Gehalt = steuerpflichtiger Arbeitslohn
- Lohnsteuer–> Ermittlung nach besonderer Lohnsteuertabelle, da Beamte nur gekürzte Vorsorgepauschale erhalten
- gesetzliche Krankenversicherung –> nicht versicherungspflichtig, wenn Beamte nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit
- Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und
- Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben
- –> wenn Voraussetzung erfüllt–> Krankenversicherungsfreiheit auch bei möglicher Nebenbeschäftigung (es sei denn, Beamter ist vom Dienst beurlaubt)
- Pflegeversicherung –> gleiche Regelungen wie bei gesetzlicher Krankenversicherung; allerdings muss private anteilige Pflegeversicherung abgeschlossen werden
- Rentenversicherung –> Rentenversicherungsfreiheit, da direkte Vorsorgezusage des Dienstherrn für spezielle Altersvorsorge besteht
- gilt auch für Beamte auf Zeit oder auf Probe, Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie für Soldaten auf Zeit
- Versicherungsfreiheit gilt nur für Dienstverhältnis und nicht für anderweitige Beschäftigungen bei privaten Arbeitgebern
- Arbeitslosenversicherung –> Arbeitslosenversicherunsfreiheit mit Beschränkung auf jeweilige Tätigkeit im öffentlichen Dienst
Alle Angaben ohne Gewähr.

