Glossar
- Baustellenzulage
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- wenn Gewährung der Zulage wegen z.B. unzureichender Unterkunftsverhältnisse –> als sogenannte Erschwerungszuschläge steuer- und beitragspflichtig
- wenn Gewährung als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung –> nach den für doppelte Haushaltsführung oder Reisekosten geltende Regeln evtl. steuerfrei
Alle Angaben ohne Gewähr.

