Glossar
- Bauabzugssteuer
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- dient der Eindämmung der illegalen Betätigung im Baugewerbe zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen
- unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen (Leistungsempfänger) im Inland –> müssen prozentualen Steuerabzug vornehmen mit Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens als Basis; wenn keine Freistellungsbescheinigung vorliegt oder Freigrenzen nicht überschritten
- bausausführendes Unternehmen –> kann einbehaltene Bauabzugssteuer auf einbehaltene und angerechnete Lohnsteuer anrechnen
Alle Angaben ohne Gewähr.

