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Barlohnumwandlung
  • bei bestimmten Leistungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer –> Steuerbefreiung oder Möglichkeiten der Pauschalversteuerung
  • will Arbeitgeber diese Leistungen nicht zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn zahlen –> Prüfung, ob normaler Arbeitslohn in steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitslohn umgewandelt werden kann
  • muss steuer- und sozialversicherungsrechtlich anerkannt sein
  • es erfolgt eine Umwandlung des Arbeitslohns in steuerbegünstigte Zuschüsse; nach vorheriger Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung - Rückruf
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Montag - Freitag 08-20 Uhr

Leistungen nach §6 Nr.4 StBerG

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Barlohnumwandlung - GlossarGlossar
 
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