Glossar
- BahnCard
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- Überlassen einer BahnCard für private Zwecke an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber –> ab Zeitpunkt der Hingabe steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn Arbeitnehmer uneingeschränktes Nutzungsrecht erhält
- geldwerter Vorteil mit Tarifwert als Endpreis anzusetzen
- wenn Nutzung der BahnCard nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte –> auch Arbeitslohn, aber Lohnsteuer kann (sofern Arbeitnehmer Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen kann) mit Pauschsteuersatz erhoben werden
Alle Angaben ohne Gewähr.

