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BahnCard
  • Überlassen einer BahnCard für private Zwecke an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber –> ab Zeitpunkt der Hingabe steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn Arbeitnehmer uneingeschränktes Nutzungsrecht erhält
  • geldwerter Vorteil mit Tarifwert als Endpreis anzusetzen
  • wenn Nutzung der BahnCard nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte –> auch Arbeitslohn, aber Lohnsteuer kann (sofern Arbeitnehmer Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen kann) mit Pauschsteuersatz erhoben werden

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung - Rückruf
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Montag - Freitag 08-20 Uhr

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BahnCard - GlossarGlossar
 
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