Glossar
- Auslandstätigkeitserlass
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- stellt bestimmte Arbeitnehmereinkünfte bei Auslandstätigkeiten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Förderung der deutschen Exportwirtschaft von Einkommensteuer / Lohnsteuer frei
- gilt für beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
- Voraussetzungen für Steuerfreiheit, dass Zahlung von
- einem Arbeitslohn für gegenwärtiges Dienstverhältnis
- von inländischem Arbeitgeber
- für begünstigte Tätigkeit
- nicht aus einer inländischen öffentlichen Kasse erfolgt und
- mit Tätigkeitsstaat kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das sich auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht
- Sozialversicherungspflicht wegen Territorialprinzip nur in seltenen Fällen für Beschäftigung von deutschen Arbeitnehmern im Ausland
Alle Angaben ohne Gewähr.

