Glossar
- Auslandspensionen
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- Pensionen aus öffentlichen Kassen –> Besteuerungsrecht in Fällen des Bestehens eines Doppelbesteuerungsabkommens liegt gemäß Kassenstaatsprinzip beim Zahlstaat
- Altersbezüge von Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes (Ruhegehälter, Werkspensionen etc.) –> Besteuerungsrecht nach Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen beim Wohnsitzstaat
- Freistellung in Deutschland –> setzt Ansässigkeitsbescheinigung des ausländischen Wohnsitzstaates voraus
- Auf Antrag für Arbeitgeber vereinfachtes Verfahren zur Freistellung von Ruhegehaltszahlungen (Arbeitgeber übersendet Finanzamt jährlich nach Ländern sortierte Listen der Versorgungsempfänger zwecks Weiterleitung an die Wohnsitzstaaten)
Alle Angaben ohne Gewähr.

