Glossar
- Auslandslehrer
-
= Lehrkraft, die vom Dienstherrn an Schule im Ausland abgeordnet worden ist
- sofern Wohnsitz weiterhin im Inland –> unbeschränkt steuerpflichtig
- wenn Wohnsitzverlagerung ins Ausland –> grundsätzlich Voraussetzungen für erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nicht erfüllt, weil Empfangsstaat Lehrkräfte regelmäßig nicht nur in einem der beschränkten Steuerpflicht entsprechendem Umfang besteuert
- Ausnahmen: USA, Ecuador, Kolumbien
Alle Angaben ohne Gewähr.

