Glossar
- Aushilfskraft
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- liegt vor, wenn durch vereinbarte Einstellung zur Aushilfe ein vorübergehend auftretender Bedarf an Arbeitskraft gedeckt werden soll
- entscheidend: Aushilfszweck, der sich aus betrieblichen Bedürfnissen nach vorübergehend zusätzlicher Arbeitskraft ergeben muss
- typische Fallgruppen für vorübergehend auftretenden Bedarf zur Begründung von Aushilfsarbeitsverhältnissen:
- Ersatz- und Vertretungsbedarf für fehlende Arbeitnehmer (z.b. bei Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft)
- Zusatzbedarf an Arbeitskräften bei vorübergehender Produktionserhöhung
- Saisonbedarf, z.B. für Schlussverkauf im Einzelhandel, Sommerhoch in Eis- und Getränkeindustrie
- wird Aushilfskraft nichtselbständig tätig –> Lohnsteuerabzug nach allgemeinen Regeln oder bei bestimmten Voraussetzungen Erhebung Pauschsteuersatz
Alle Angaben ohne Gewähr.

