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Aushilfskraft
  • liegt vor, wenn durch vereinbarte Einstellung zur Aushilfe ein vorübergehend auftretender Bedarf an Arbeitskraft gedeckt werden soll
  • entscheidend: Aushilfszweck, der sich aus betrieblichen Bedürfnissen nach vorübergehend zusätzlicher Arbeitskraft ergeben muss
  • typische Fallgruppen für vorübergehend auftretenden Bedarf zur Begründung von Aushilfsarbeitsverhältnissen:
    • Ersatz- und Vertretungsbedarf für fehlende Arbeitnehmer (z.b. bei Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft)
    • Zusatzbedarf an Arbeitskräften bei vorübergehender Produktionserhöhung
    • Saisonbedarf, z.B. für Schlussverkauf im Einzelhandel, Sommerhoch in Eis- und Getränkeindustrie
  • wird Aushilfskraft nichtselbständig tätig –> Lohnsteuerabzug nach allgemeinen Regeln oder bei bestimmten Voraussetzungen Erhebung Pauschsteuersatz

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Aushilfskraft - GlossarGlossar
 
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