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Glossar

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Ausbildungsvergütung

= monatliche Bezahlung eines Auszubildenden im Rahmen der dualen Berufsausbildung

  • weder Lohn noch Gehalt, sondern Beitrag zu den Kosten eines Auszubildenden und Taschengeld
  • wenn Vergütung übliche Freibeträge übersteigt –> steuer- und sozialversicherungspflichtig
  • Vergütungshöhe meist in Tarifverträgen festgelegt; variiert je nach Beruf und Bundesland
  • Vergütung –> muss mit Ausbildungsjahren steigen (§17 Berufsbildungsgesetz)

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung - Rückruf
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Montag - Freitag 08-20 Uhr

Leistungen nach §6 Nr.4 StBerG

Ausbildungsvergütung - Glossar
 
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