Glossar
- Ausbildungsvergütung
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= monatliche Bezahlung eines Auszubildenden im Rahmen der dualen Berufsausbildung
- weder Lohn noch Gehalt, sondern Beitrag zu den Kosten eines Auszubildenden und Taschengeld
- wenn Vergütung übliche Freibeträge übersteigt –> steuer- und sozialversicherungspflichtig
- Vergütungshöhe meist in Tarifverträgen festgelegt; variiert je nach Beruf und Bundesland
- Vergütung –> muss mit Ausbildungsjahren steigen (§17 Berufsbildungsgesetz)
Alle Angaben ohne Gewähr.

