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Aufmerksamkeiten
  • = Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehrs üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen
  • gehören nicht zum Arbeitslohn; unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und beitragsfrei
  • = alle Sachzuwendungen bis Wert von 40 € (inkl. Umsatzsteuer)
    • wird Wert überschritten –> Zuwendung in voller Höhe steuer- und beitragspflichtig

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Montag - Freitag 08-20 Uhr

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