Glossar
- Aufmerksamkeiten
-
- = Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehrs üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen
- gehören nicht zum Arbeitslohn; unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und beitragsfrei
- = alle Sachzuwendungen bis Wert von 40 € (inkl. Umsatzsteuer)
- wird Wert überschritten –> Zuwendung in voller Höhe steuer- und beitragspflichtig
Alle Angaben ohne Gewähr.

