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Glossar

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Aufbewahrungsfrist

= Pflicht eines Gewerbetreibenden, Daten, Handelsbriefe und Belege über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufzubewahren

  • Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht
  • mit Ausnahme von Jahresabschlüssen und Eröffnungsbilanzen können Unterlagen auch auf Bildträger oder anderen Datenträgern aufbewahrt werden, sofern dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht
  • digitale Aufbewahrung muss sicherstellen, dass die Wiedergabe oder die Daten mit den empfangenen Handels- und Geschäftsbriefen und den Buchungsbelegen bildlich und mit anderen Unterlagen inhaltlich übereinstimmen
  • Unterlagen müssen während Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sein sowie unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können

Fristen der Aufbewahrung werden im HGB und in Steuergesetzen (z.B. Einkommenssteuergesetz) geregelt

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Aufbewahrungsfrist - Glossar
 
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