Glossar
- Arbeitszimmer
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- ersetzt Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Kosten für Arbeitszimmer in dessen eigener oder gemieteter Wohnung –> = steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn
- –> gilt auch, wenn Arbeitgeber dem Angestellten pauschalen Bürokostenzuschuss zahlt, weil dieser häusliches Arbeitszimmer benötigt
- Einwand einer Zahlung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht anerkannt, auch wenn Arbeitgeber dadurch Ausgaben für eigene Betriebsstätten erspart
- Arbeitgeber übernimmt lediglich Kosten für Büroeinrichtung oder Arbeitsmittel –> ebenfalls steuer- und beitragspflichtig
Alle Angaben ohne Gewähr.

