Glossar
- Arbeitslosenversicherung
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- = Pflichtversicherung
- = eigenständiger Zweig der Sozialversicherung mit dem Zweck, Erwerbslosen während ihrer Arbeitssuche
- ein Einkommen zu sichern
- zu unterstützen (z.B. geldwerter Zuschuß zu Bewerbungen)
- zu beraten (z.B. durch Vermittlungsgespräche)
- zu fördern (z.B. durch Umschulungen)
- sind alle Personen versichert (nach Ablauf einer Wartezeit), die einer bezahlten, mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen
Alle Angaben ohne Gewähr.

