Glossar
- Arbeitsbescheinigung
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- wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Vordruck der Agentur für Arbeit erstellt
- muss dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zur Verfügung gestellt werden
- Ausstellung der Bescheinigung ist gem. § 312 SGB III Pflicht des Arbeitgebers; bei Verweigerung kann gegen ihn seitens der Agentur für Arbeit ein Bußgeld verhängt werden
Alle Angaben ohne Gewähr.

