Glossar
- Arbeitnehmer
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Im Sinne des Arbeitsrechts:
- = Person, welche persönlich aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages gegen Entgelt eine Arbeitsleistung erbringt
- persönlich abhängig und in betriebliche Organisation des Arbeitgebers eingebunden
- hinsichtlich Dauer, Zeit und Ort der zu erbringenden Leistung weisungsgebunden
Im Sinne des Steuerrechts:
- = Person, die im öffentlichen oder privatem Dienst angestellt oder beschäftigt ist oder war und die aus diesem Dienstverhältnis oder früherem Dienstverhältnis Arbeitslohn bezieht
Alle Angaben ohne Gewähr.

