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Arbeitnehmer

Im Sinne des Arbeitsrechts:

  • = Person, welche persönlich aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages gegen Entgelt eine Arbeitsleistung erbringt
  • persönlich abhängig und in betriebliche Organisation des Arbeitgebers eingebunden
  • hinsichtlich Dauer, Zeit und Ort der zu erbringenden Leistung weisungsgebunden

Im Sinne des Steuerrechts:

  • = Person, die im öffentlichen oder privatem Dienst angestellt oder beschäftigt ist oder war und die aus diesem Dienstverhältnis oder früherem Dienstverhältnis Arbeitslohn bezieht

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Montag - Freitag 08-20 Uhr

Leistungen nach §6 Nr.4 StBerG

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