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Arbeitgeber


Im Sinne des Arbeitsrechts:

  • = derjenige, der einen Arbeitnehmer beschäftigt
  • kann juristische Person des Privatrechts (z.B. GmbH, KG oder AG) oder des öffentlichen Rechts oder eine natürliche Peron oder auch eine Mehrzahl von natürlichen oder juristischen Personen sein
  • ist Vertragspartner des Arbeitnehmers laut Arbeitsvertrag; dadurch Gläubiger und Schuldner der Beschäftigung und Schuldner der Arbeitsvergütung

Im Sinne des Sozialversicherungsrechts:

  • = derjenige, der über Art, Ort, Weise und Zeit der Arbeitserledigung bestimmt und hierfür ein Entgelt zahlt
  • kann sowohl natürliche als auch juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts sein

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Montag - Freitag 08-20 Uhr

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