Glossar
- Arbeitgeber
-
Im Sinne des Arbeitsrechts:- = derjenige, der einen Arbeitnehmer beschäftigt
- kann juristische Person des Privatrechts (z.B. GmbH, KG oder AG) oder des öffentlichen Rechts oder eine natürliche Peron oder auch eine Mehrzahl von natürlichen oder juristischen Personen sein
- ist Vertragspartner des Arbeitnehmers laut Arbeitsvertrag; dadurch Gläubiger und Schuldner der Beschäftigung und Schuldner der Arbeitsvergütung
Im Sinne des Sozialversicherungsrechts:
- = derjenige, der über Art, Ort, Weise und Zeit der Arbeitserledigung bestimmt und hierfür ein Entgelt zahlt
- kann sowohl natürliche als auch juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts sein
Alle Angaben ohne Gewähr.

