Glossar
- Anrechnungsmethode
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- die auf ausländische Einkünfte entfallende entrichtete ausländische Einkommensteuer wird auf deutsche Einkommensteuerschuld angerechnet
- ermöglicht außerhalb der Regelungeneines Doppelbesteuerungsabkommens die größtmögliche Steuerentlastung
- Voraussetzung: unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen, die im Ausland Steuern auf ausländische Einkünfte gezahlt haben, können diese auf deutsche Steuer anrechnen, soweit gezahlt Steuer deutscher Steuer enspricht
Alle Angaben ohne Gewähr.

