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Glossar

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Altersteilzeit

= Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten

  • findet Anwendung, wenn mit Altersteilzeit nach dem 30.06.2004 begonnen wurde
  • Alterteilzeit möglich für Arbeitnehmer /-innen, welche 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Alterteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt waren
  • durch Vereinbarung mit Arbeitgeber wird bisherige wöchentliche Arbeitszeit halbiert
  • denkbare Modelle = Halbtagsbeschäftigung, Arbeit und Freistellung im täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Wechsel oder das sogenannte “Blockmodell”
  • wird unterschieden zwischen.
    • Aufstockung des Altersteilzeitentgeltes an den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber und
    • Ermittlung des Erstattungsbetrages der Agentur für Arbeit an den Arbeitgeber
      • ->wird nur gewährt, wenn der durch Altersteilzeit freigemachte oder durch Umsetzung freigewordene Arbeitsplatz wiederbesetzt wird

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Altersteilzeit - Glossar
 
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