Glossar
- Altersteilzeit
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= Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten
- findet Anwendung, wenn mit Altersteilzeit nach dem 30.06.2004 begonnen wurde
- Alterteilzeit möglich für Arbeitnehmer /-innen, welche 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Alterteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt waren
- durch Vereinbarung mit Arbeitgeber wird bisherige wöchentliche Arbeitszeit halbiert
- denkbare Modelle = Halbtagsbeschäftigung, Arbeit und Freistellung im täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Wechsel oder das sogenannte “Blockmodell”
- wird unterschieden zwischen.
- Aufstockung des Altersteilzeitentgeltes an den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber und
- Ermittlung des Erstattungsbetrages der Agentur für Arbeit an den Arbeitgeber
- ->wird nur gewährt, wenn der durch Altersteilzeit freigemachte oder durch Umsetzung freigewordene Arbeitsplatz wiederbesetzt wird
Alle Angaben ohne Gewähr.

