lohnexperte AG lohnexperte AG zur Startseite von lohnexperte.de
Navigation überspringen
  • GLOSSAR
  • SUCHE
  • IMPRESSUM
Navigation überspringen

Glossar

« zur Liste
Abgeltungssteuer
  • = Quellensteuer auf Kapitalerträge
  • Steuer wird direkt beim Schuldner der Erträge oder der depotverwaltenden Stelle einbehalten und anonym abgeführt (d.h. Steuer wird dort fällig, wo sie zuerst anfällt)
  • Kapitalerträge von Privatpersonen und private Veräußerungsgewinne unterliegen nicht mehr individuellem Einkommensteuersatz, sondern fixem Steuersatz von 25%
  • von Abgeltungssteuer erfasst:
    • Zinsen aus Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten
    • Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren
    • Dividenden
    • Erträge aus Investmentfonds
    • Erträge aus Termingeschäften
    • Zertifikatserträge
    • Gewinne aus privatem Veräußerungsgeschäft von Wertpapieren, Investmentanteilen  oder Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
  • von Abgeltungssteuer nicht erfasst:
    • Gewinne aus privaten Immobilienveräußerungen
    • Zinszahlungen von Kapitalgesellschaften an Gesellschafter bei einer mehr als zehnprozentigen Beteiligung
    • Back-to-back-Finanzierungen (mit Einschränkungen)
    • Darlehen zwischen sich nahe stehenden Personen
    • Zinserträge aus Bankguthaben im Rahmen einer gewerblichen Betätigung

Alle Angaben ohne Gewähr.

Navigation überspringen
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Mittelstands- und Großunternehmen
  • Öffentlicher Dienst / Verwaltung
  • Steuerberater
  • Software
  • Über lohnexperte.de
  • Gehaltsrechner
  • Kontakt
Navigation überspringen
Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung - Rückruf
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08-20 Uhr

Leistungen nach §6 Nr.4 StBerG

Navigation überspringen
  • Kontaktanfrage
Navigation überspringen
Abgeltungssteuer - GlossarGlossar
 
© 1999-2012 by lohnexperte AG® nach oben